Wer bauen oder eine bestehende Nutzung ändern möchte, braucht vorher eine entsprechende Baubewilligung.
1. Vorabklärung & Gesuch
- Bewilligungspflicht klären, Gesuch mit Unterlagen erstellen
- Zuständigkeit: Bauherrschaft / Projektverfasser
2. Profilierung
- Bauprojekt für Dritte sichtbar markieren.
- Zuständigkeit: Bauherrschaft / Projektverfasser
3. Einreichung
- Einreichung des Gesuchs 3-fach in Papierform bei der Gemeindekanzlei. Sowie digital über das Portal oder per E-Mail.
- Zuständigkeit: Bauherrschaft / Projektverfasser
4. Eingangsregistrierung und Sichtung (materielle Prüfung?)
- Die Unterlagen werden gesichtet, im System erfasst und der Regionalen Bauverwaltung zur weiteren Bearbeitung übergeben.
- Zuständigkeit: Gemeindekanzlei
5. Formelle Prüfung
- Eingangs- und Vollständigkeitskonrolle und baurechtliche Vorprüfung, allenfalls Weiterleitung an kantonale Verwaltung und weitere Fachstellen
- Zuständigkeit: Regionale Bauverwaltung
6. Publikation
- Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde und allenfalls im kantonalen Amtsblatt
- Zuständigkeit: Regionale Bauverwaltung / zum Teil durch Gemeindekanzlei
7. Öffentliche Auflage (30 Tage)
- Einsicht durch Dritte. Allfällige Einwendungen
- Zuständigkeit: Gemeindeverwaltung
8. Einwendungsverfahren
- Allenfalls Ablauf siehe Frage „Wie läuft ein Einwendungsverfahren ab?“.
9. Gesuchsprüfung / Entwurf Entscheid
- Rechtliche Abhandlung sämtlicher Belange (z.B. Brandschutz, Energienachweise …). Allenfalls Rücksprache mit Gemeindekanzlei/Gemeinderat
- Zuständigkeit: Regionale Bauverwaltung
10. Gemeinderatbeschluss
- Beschluss des gemeinderätlichen Entscheids, anschliessend Verarbeitung und Versand
- Zuständigkeit: Gemeindekanzlei